Die Honorierung des Anwaltes



 

Die Höhe der Honorare richtet sich in den meisten Kantonen nach staatlichen Tarifen. Wichtigste Tarifgrundlagen
bilden  Zeitaufwand und Streitwert.

Wer das Geld für das Führen eines nach den Umständen nicht zum vornherein aussichtslosen Prozesses
nicht hat, kann die unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen. Jeder Anwalt ist verpflichtet, bedürftige
Klienten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und solche Mandate mit der gleichen Sorgfalt wie
jedes andere zu behandeln.
 

Quelle: „Der Anwalt", Schweizerischer Anwaltsverband, 1984
 

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