Die Höhe der Honorare richtet sich
in den meisten Kantonen nach staatlichen Tarifen. Wichtigste Tarifgrundlagen
bilden Zeitaufwand und Streitwert.
Wer das Geld für das Führen eines
nach den Umständen nicht zum vornherein aussichtslosen Prozesses
nicht hat, kann die unentgeltliche Rechtspflege
beanspruchen. Jeder Anwalt ist verpflichtet, bedürftige
Klienten auf diese Möglichkeit aufmerksam
zu machen und solche Mandate mit der gleichen Sorgfalt wie
jedes andere zu behandeln.
Quelle: „Der Anwalt", Schweizerischer Anwaltsverband,
1984