Die Aufgaben des Anwaltes...
...ist es vor
allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus wird er sich aber
auch bemühen,
seinen Klienten in
Lebensschwierigkeiten verschiedenester Art mit Rat und Tat beizustehen.
Diese Tätigkeit
erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete:
Als Ihr Berater
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entwirft er Verträge, z. B. Arbeits-,
Miet-, Handelsvertretungs-, Zusammenarbeits-, Erbverträge usw..
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beurteilt er die Gültigkeit und
Tragweite von Verpflichtungen.
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schlichtet er Streitigkeiten zur Vermeidung
von Prozessen.
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verhandelt er über die Regelung
von Haftpflichtansprüchen, besonders bei Verkehrsunfällen.
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löst er familienrechtliche Probleme.
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überprüft er Verträge
aller Art, z. B. betreffend Kauf, Miete, Pacht, Darlehen, Arbeitsverträge.
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beurteilt er Ansprüche aus Sozialversicherung.
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berät er in steuerrechtlichen Fragen.
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löst er Streitigkeiten zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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berät er in gesellschaftsrechtlichen
Angelegenheiten.
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setzt er Ansprüche aus Patenten,
Handelsmarken, Urheberrechten, unlauterem Wettbewerb durch.
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regelt er Streitigkeiten zwischen Nachbarn.
Als Ihr Anwalt
vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden
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vertritt er die Interessen des Klienten möglichst
wirksam.
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klärt er im Zivilprozess den Sachverhalt
genau und unterscheidet das Wesentliche vom Unwesentlichen.
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legt er in schriftlichen Eingaben und mündlichen
Vorträgen dem Gericht den Fall möglichst überzeugend dar.
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kann er vom Staat verpflichtet werden, einen
Angeklagten/eine Angeklagte zu verteidigen.
Quelle:
„Der Anwalt", Schweizerischer Anwaltsverband, 1984
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